Informationen zum Hauskauf in Spanien
Unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit Kaufinteressenten hat immer wieder gezeigt, dass fehlende Informationen das Hauptproblem bei einem Immobilienkauf in Spanien sind.
Deshalb möchten wir Ihnen, unseren Kunden, so viele Informationen wie möglich an die Hand geben, damit Sie bereits im Vorfeld sicher sind, dass Sie alle für den Kauf notwendigen Punkte beachtet haben.
Das ist unser Anliegen und damit möchten wir hier bereits beginnen!
Was müssen Sie tun, wenn Sie sich für Ihr Traumobjekt entschieden haben?
Wenn Sie an der Costa Blanca eine Immobilie erwerben möchten, brauchen Sie hierzu zunächst eine so genannte N.I.E. -Nummer (Número de Identidad de Extranjero). Diese Nummer dient zur Identifizierung von Ausländern in Spanien und wird auch bereits für die Eröffnung eines Kontos benötigt. Für die Zuteilung einer N.I.E. ist kein Wohnsitz in Spanien erforderlich.Die N.I.E. wird über ein spanisches Konsulat oder von der spanischen Polizei (an bestimmten Dienststellen) vergeben und muss persönlich beantragt werden.Die Beantragung über ein Konsulat ist leider häufig eine langwierige Prozedur und wir empfehlen insofern, diesen Antrag direkt vor Ort in Spanien zu stellen.
Gerne begleiten wir Sie hierbei persönlich!
Bereits mit der Antragsbestätigung können Sie auch Ihr Konto in Spanien eröffnen und die N.I.E. im Original später nachreichen. Die Kontoeröffnung ist vorab notwendig, da der Kaufpreis bei der späteren notariellen Verbriefung mittels eines bestätigten spanischen Bankschecks beglichen werden muss. Dies dient zur Sicherheit des Verkäufers wie auch des Käufers, da der bankbestätigte Scheck aufgrund seiner Absicherung über die Landesbank wie Bargeld zu sehen ist und der Notar sofort die Eigentumsumschreibung im Registeramt für den Käufer vornehmen kann. Damit ist der Eigentumsübergang sofort vollzogen!
Auch hierbei begleiten wir Sie selbstverständlich persönlich!
Zunächst empfehlen wir jedoch immer, sich Ihre Traumimmobilie durch einen privatschriftlichen Vorvertrag zu sichern, damit die notarielle Verbriefung in Ruhe vorbereitet werden kann.
Diesen Vorvertrag arbeiten wir im Einzelnen mit Ihnen persönlich aus!
Hier werden der Zeitpunkt der Verbriefung sowie die Anzahlung von üblicherweise 10% des Kaufpreises festgelegt. Ebenso wird die Verteilung der anfallenden Kosten niedergelegt.
Für den Käufer fallen die Notargebühren, die Registereintragung sowie die Grunderwerbsteuer an. Überschlägig ergeben sich daraus derzeit maximal 13% des Kaufpreises.
Der Verkäufer bezahlt die Gewinnsteuer, das sind 3% Einbehalt als Nichtresident (Retención), vorab beim Notar und die gemeindliche Bodenwertzuwachssteuer (Plusvalía) sowie die Maklerprovision.
Wir als Ihr Makler kümmern uns in der Zeit bis zum Notartermin um alle weiteren Unterlagen und prüfen mittels einer Nota simple (ähnlich einem deutschen Grundbuchauszug) die Eigentumsverhältnisse sowie die Lastenfreiheit des Objektes. Ebenso sammeln wir alle Belege zu laufenden Kosten wie Grundsteuer, Müllgebühr, Strom, Wasser und Telefon. Auch bereiten wir die Ummeldungen hierfür bereits vor.
Wir hoffen, Ihnen hiermit im Vorfeld schon einige Fragen beantwortet zu haben und stehen Ihnen natürlich auch für alle weiteren Einzelheiten jederzeit persönlich zur Verfügung!
Wir freuen uns auf Sie!
E-mail: info@costablanca-immobilien.de
Telefon: 0034- 966445598
Geschäftsführerin: Petra Haack
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